Alle Unternehmen, die Filmprogramme zeigen wollen, müssen für jeden Film eine Vorführlizenz erwerben.
Alle Vorführungen, die nicht rein privat gesehen werden, sind juristisch öffentliche Vorführungen. Auch die in geschlossenen Veranstaltungen, Vereinen und anderen Institutionen!
Bei öffentlichen Vorführungen, die nicht gewerblich betrieben werden, dürfen lediglich kostendeckende Eintrittsgelder erhoben werden. Öffentliche Werbung im Bezug auf die Vorführung ist nicht erlaubt. Ansonsten wäre dies eine gewerbliche Vorführung, die den Kinos zusteht.
Die in Videotheken geliehenen oder in Kaufhäusern erworbenen DVD's sind lediglich für die ausschließliche Vorführung im privaten Bereich (=Video Home Recht) zugelassen. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung.